Allgemeine Informationen
Das Ressort 2 – Zertifizierung – der Neurochirurgischen Akademie arbeitet derzeit an einer Neugestaltung aller Zertifikate. Der Prozess der Zertifizierung wird über einen gewerblichen Zertifizierer abgewickelt.
Geschäftsordnung zur Personenzertifizierung
Die Neurochirurgische Akademie (NCA) hat im Auftrag ihrer Trägervereine „Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie“ (DGNC) und „Berufsverband Deutsche Neurochirurgie“ (BDNC) Personenzertifikate für die Neurochirurgie in Deutschland entwickelt. Die Geschäftsordnung in ihrer jeweils gültigen Form ist Grundlage der Abwicklung und Beurteilung von Zertifizierungsanträgen.
Geschäftsordnung zur Personenzertifizierung Stand: 30.03.2022
Die Neurochirurgische Akademie (NCA) ist Herausgeberin folgender Zertifikate:
Spezielle Neurochirurgische Onkologie
Intraoperatives Neurophysiologisches Monitoring
Spezielle Neurochirurgische Schmerztherapie
Interdisziplinäres Personenzertifikat Periphere Nerven
Information zur vereinfachten Version der Zertifizierung
Inhaber der entsprechenden NCAFW (Vorgänger)-Zertifikate können die neuen NCA Zertifikate nach den Anforderungen der Re-Zertifizierung beantragen. Diese Übergangsregelung gilt für 2 Jahre. Für die Personenzertifikate Spezielle Neurochirurgische Onkologie und Vaskuläre Neurochirurgie galt diese Regelung bis zum 30.11.2022.
Link zur Anmeldung für interessierte Ärzte: www.cert-iq.de/NCA
Rückfragen zum Zertifizierungsprozess: Tel.: 0911 239 802 10, E-Mail: nc@cert-iq.de
inhaltliche Fragen und Vorschläge: Ressort II der NCA, Tel.: 03641 31 16 454, E-Mail: info@nc-akademie.de